Fahrerflucht in der KFZ Versicherung | KFZ Ratgeber 2025

KFZ Versicherung Fahrerflucht – Kurz und knapp zusammengefasst:

  • Bei einem Unfall ist es strafbar, einfach davonzufahren und den Schaden zu verursachen.
  • Im Falle einer Fahrerflucht können hohe Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe drohen.
  • Die KFZ Versicherung kann bei Fahrerflucht den Versicherungsschutz entziehen.
  • Es ist wichtig, sich im Falle eines Unfalls an die Polizei zu wenden und seine Personalien zu hinterlassen.
  • Ein Fahrerflucht-Vorwurf kann zu einem Eintrag im Führungszeugnis führen und die Versicherungsprämie erhöhen.
  • Es ist ratsam, sich bei Unklarheiten oder Fragen zum Thema Fahrerflucht an einen Anwalt zu wenden.

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Die KFZ Versicherung und ihre Rolle im Zusammenhang mit Fahrerflucht

Die KFZ Versicherung ist für jeden Fahrzeughalter in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient dazu, im Falle eines Unfalls die entstandenen Schäden am eigenen Fahrzeug sowie an anderen Fahrzeugen oder Personen abzudecken. Es gibt verschiedene Arten von KFZ Versicherungen, darunter die Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko. Die Haftpflichtversicherung ist die Mindestversicherung, die alle Fahrzeughalter haben müssen und deckt Schäden ab, die man anderen zufügt.

Ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit der KFZ Versicherung ist die Fahrerflucht. Unter Fahrerflucht versteht man das Verhalten eines Unfallverursachers, der nach einem Unfall vom Unfallort flieht, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Dies ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch strafbar. Im Falle einer Fahrerflucht kann die KFZ Versicherung des Unfallverursachers die Leistungen verweigern oder den Schaden nur teilweise übernehmen.

  • Bei Fahrerflucht drohen hohe Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen
  • Die KFZ Versicherung kann bei Fahrerflucht die Leistungen kürzen oder verweigern
  • Es ist wichtig, nach einem Unfall immer anzuhalten und sich um die Schadensregulierung zu kümmern
Weitere Hintergründe und Zusammenhänge:
– Fahrerflucht kann auch dazu führen, dass der Führerschein entzogen wird
– In einigen Fällen kann die Polizei den Unfallverursacher durch Ermittlungen trotz Fahrerflucht ausfindig machen
– Eine Dashcam im Auto kann helfen, bei einem Unfall Beweismaterial zu sichern und Fahrerflucht zu verhindern

FAQs zur KFZ Versicherung: Fahrerflucht

1. Was ist Fahrerflucht?

Sie begehen Fahrerflucht, wenn Sie nach einem Unfall mit Ihrem Fahrzeug davonfahren, ohne Ihre Personalien zu hinterlassen oder die Polizei zu informieren. Dies ist eine Straftat und kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.

Die Begründung für die Strafbarkeit von Fahrerflucht liegt darin, dass es wichtig ist, dass Unfallbeteiligte nach einem Verkehrsunfall die Möglichkeit haben, den Schaden regulieren zu können und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

  • Im Strafgesetzbuch ist Fahrerflucht in § 142 StGB geregelt.
  • Die Strafe für Fahrerflucht kann Geldstrafen, Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafe umfassen, abhängig von den Umständen des Unfalls.
  • Es ist wichtig zu beachten, dass auch Unfälle mit Sachschaden unter Fahrerflucht fallen, nicht nur Unfälle mit Personenschaden.

2. Welche Konsequenzen hat Fahrerflucht für meine KFZ Versicherung?

Wenn Sie als Fahrerflüchtiger ermittelt werden, hat dies in der Regel schwerwiegende Konsequenzen für Ihre KFZ Versicherung. In den meisten Fällen wird die Versicherung den Schaden nicht regulieren und Sie müssen die Kosten selbst tragen.

Die Begründung dafür liegt darin, dass Fahrerflucht als Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen angesehen wird. Durch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort verletzen Sie Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer und gefährden somit den Versicherungsschutz.

  • Einige Versicherungen können den Vertrag kündigen, wenn der Versicherungsnehmer sich der Fahrerflucht schuldig macht.
  • Es ist ratsam, sich im Falle eines Unfalls immer korrekt zu verhalten, um negative Auswirkungen auf die KFZ Versicherung zu vermeiden.

3. Muss ich mich bei einem Unfall immer am Unfallort melden, auch wenn es nur ein kleiner Schaden ist?

Ja, unabhängig von der Schwere des Unfalls sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich am Unfallort zu melden und die erforderlichen Informationen bereitzustellen. Auch bei einem kleinen Schaden ist es wichtig, die Personalien auszutauschen und gegebenenfalls die Polizei zu informieren.

Die Begründung dafür liegt darin, dass selbst bei scheinbar geringfügigen Schäden mögliche Folgeschäden nicht sofort erkennbar sind. Es ist wichtig, dass alle Unfallbeteiligten die Möglichkeit haben, den Schaden korrekt zu dokumentieren und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

  • Die Polizei sollte immer informiert werden, wenn es Verletzte gibt oder der Unfallschaden einen bestimmten Wert überschreitet.
  • Es kann auch bei kleinen Schäden zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen.

4. Welche Maßnahmen sollte ich ergreifen, wenn ich Zeuge einer Fahrerflucht werde?

Wenn Sie Zeuge einer Fahrerflucht werden, ist es wichtig, schnell zu handeln und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den flüchtigen Fahrer zu identifizieren und den Geschädigten zu unterstützen.

Die Begründung dafür liegt darin, dass es wichtig ist, solidarisch zu handeln und die Verantwortung für das eigene Verhalten im Straßenverkehr zu übernehmen. Indem Sie aktiv werden, tragen Sie dazu bei, dass die Verursacher von Fahrerflucht zur Rechenschaft gezogen werden können.

  • Notieren Sie sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs sowie eine Beschreibung des Fahrers, falls möglich.
  • Informieren Sie umgehend die Polizei und helfen Sie bei den Ermittlungen, indem Sie Ihre Beobachtungen schildern.

5. Kann ich mich selbst anzeigen, wenn ich unabsichtlich Fahrerflucht begangen habe?

Ja, wenn Sie versehentlich Fahrerflucht begangen haben, sollten Sie sich selbst bei der Polizei anzeigen. Indem Sie Ihr Fehlverhalten eingestehen, können Sie möglicherweise mildere Konsequenzen erwirken.

Die Begründung dafür liegt darin, dass ein Geständnis zu Ihren Gunsten gewertet werden kann. Wenn Sie sich freiwillig anzeigen, zeigen Sie Reue und tragen dazu bei, den Schaden zu begrenzen.

Es ist wichtig, dass Sie sich umgehend bei der Polizei melden und den Vorfall korrekt schildern, um die Situation zu klären und mögliche Strafen zu minimieren.

Fahrerflucht in der Autoversicherung – Hinweise beim Vergleich von Angeboten

KFZ Versicherung berechnen im Vergleichsrechner – Online Antrag
Fahrerflucht KFZ Versicherung - Hinweise und TippsBeim Vergleich von Angeboten zur KFZ Versicherung ist es wichtig, auf verschiedene Leistungen und Inhalte zu achten, um das passende Versicherungspaket zu finden. Mit dem hier verfügbaren Vergleichsrechner KFZ Online Rechner können Sie die gewünschten Leistungen im Filter auswählen und sich die passenden Angebote anzeigen lassen.

Im KFZ Versicherung Rechner können Sie unter anderem folgende Filter einstellen, die beitragsrelevant sind:
1. Haftpflichtversicherung
2. Teilkasko Versicherung
3. Vollkasko Versicherung
4. Selbstbeteiligung bei Teilkasko und Vollkasko

Es ist wichtig, die Höhe der Selbstbeteiligung bei der Teilkasko und Vollkasko Versicherung sorgfältig zu wählen, da diese den Beitrag beeinflusst.

Wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben, können Sie den Antrag direkt im Vergleichsrechner stellen. Folgende Schritte können Sie dabei beachten:
– Wählen Sie das passende Angebot aus
– Füllen Sie den Antrag online aus
– Prüfen Sie nochmals alle Angaben
– Schließen Sie den Vertrag ab

Fahrerflucht kann eine Rolle bei der KFZ Versicherung spielen, da Schäden durch Fahrerflucht oft von der Teilkasko oder Vollkasko Versicherung abgedeckt werden. Es ist wichtig, im Schadensfall alle nötigen Informationen zu sammeln und den Vorfall der Versicherung zu melden, um Ansprüche geltend machen zu können.


KFZ VersicherungAutor: Sebastian Lange
Sebastian befasst sich seit vielen Jahren mit dem Bereich der Kfz-Versicherungen und kennt sich sowohl mit Leistungen der KFZ Haftpflichtversicherung als auch Kaskoversicherung (also Teilkasko und Vollkasko) aus. Auch mit Zusatzleistungen wie Schutzbriefen, Insassenunfallversicherungen etc. kennt sich Sebastian bestens aus.


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