Kaskoversicherung Leasingfahrzeuge in der KFZ Versicherung | KFZ Ratgeber 2025

KFZ Versicherung Kaskoversicherung Leasingfahrzeuge – Kurz und knapp zusammengefasst:

  • Die Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge schützt das geleaste Auto gegen Schäden durch Unfälle, Diebstahl, Vandalismus und Wetterereignisse.
  • Welche Besonderheiten gelten bei der Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge im Vergleich zu privat gekauften Fahrzeugen?
  • Oft schreibt der Leasinggeber eine Vollkaskoversicherung vor, um den Wert des Fahrzeugs während der Leasinglaufzeit abzusichern.
  • Wie wirkt sich eine Kaskoversicherung auf die monatlichen Leasingraten und die Gesamtkosten des Leasingvertrags aus?
  • In der Regel umfasst die Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge sowohl die Teilkasko als auch die Vollkasko, je nach Anforderungen des Leasingvertrags.
  • Welche Rolle spielt die Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge und wie kann sie die Versicherungsprämie beeinflussen?

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Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge: Bedeutung und Besonderheiten

Die Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge stellt eine spezielle Form der Kaskoversicherung dar, die sich gezielt auf Fahrzeuge bezieht, die nicht im Eigentum des Fahrers stehen, sondern geleast sind. Bei einem Leasingfahrzeug handelt es sich um ein Fahrzeug, das über einen vertraglich festgelegten Zeitraum vom Leasingnehmer genutzt wird, ohne dass dieser das Eigentum am Fahrzeug erwirbt. Die Kaskoversicherung schützt in diesem Kontext das Fahrzeug vor Schäden, die durch Unfall, Diebstahl, Naturgewalten oder Vandalismus entstehen können.

Was versteht man unter der Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge?

Die Kaskoversicherung wird in der Regel in zwei Varianten angeboten: Teilkasko und Vollkasko. Bei Leasingfahrzeugen wird häufig eine Vollkaskoversicherung verlangt, da der Leasinggeber sicherstellen möchte, dass das Fahrzeug umfassend gegen Schäden abgesichert ist. Die Vollkaskoversicherung deckt neben den Leistungen der Teilkasko auch selbstverschuldete Unfallschäden am Fahrzeug ab. Dies hat für den Leasingnehmer den Vorteil, dass er im Falle eines Schadens nicht mit erheblichen Kosten belastet wird, die ansonsten den Restwert des Fahrzeugs beeinflussen könnten.

Leasingverträge enthalten oftmals eine Klausel, die den Abschluss einer Kaskoversicherung vorschreibt. Ohne eine solche Versicherung kann die Nutzung des Fahrzeugs eingeschränkt oder sogar der Vertrag gekündigt werden. Die Versicherungssumme oder der Selbstbehalt sind hierbei häufig vertraglich geregelt, um die Interessen des Leasinggebers zu schützen.

Besonderheiten und Bedeutung der Kaskoversicherung bei Leasingfahrzeugen

Die Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge unterscheidet sich in einigen Aspekten von der Versicherung eines Eigentümerfahrzeugs:

Vertragliche Verpflichtung: Leasinggeber verlangen fast immer eine Vollkaskoversicherung, um das finanzielle Risiko zu minimieren.
Versicherungssumme: Die Versicherungssumme orientiert sich meist am Neuwert oder dem Leasingrestwert des Fahrzeugs.
Selbstbeteiligung: Viele Leasingverträge legen maximal zulässige Selbstbeteiligungen fest, um die Schadensregulierung planbar zu halten.
Schadenmanagement: Im Schadensfall ist oft der Leasinggeber in die Kommunikation mit der Versicherung eingebunden.
Rückgabe des Fahrzeugs: Bei der Rückgabe spielt der Zustand des Fahrzeugs eine zentrale Rolle. Schäden, die nicht durch die Kaskoversicherung gedeckt sind oder nicht behoben wurden, können hohe Nachzahlungen nach sich ziehen.

Diese Besonderheiten verdeutlichen die enge Verknüpfung zwischen Leasing und Kaskoversicherung, die über eine reine Absicherung hinausgeht und auch vertragliche und wirtschaftliche Aspekte umfasst.

  • Kaskoversicherung Leasingfahrzeuge schützt geleaste Fahrzeuge vor Schäden durch Unfälle, Diebstahl und Vandalismus.
  • Vollkaskoversicherung wird meist vom Leasinggeber verlangt, um das Fahrzeug umfassend abzusichern.
  • Vertragliche Verpflichtung zum Abschluss der Kaskoversicherung ist häufig Bestandteil des Leasingvertrags.
  • Versicherungssumme orientiert sich am Neuwert oder Leasingrestwert des Fahrzeugs.
  • Selbstbeteiligung ist oft vertraglich geregelt, um finanzielle Risiken besser zu steuern.
  • Schadenregulierung erfolgt meistens in Zusammenarbeit zwischen Leasingnehmer, Leasinggeber und Versicherung.
  • Rückgabemodalitäten des Fahrzeugs sind eng mit dem Zustand und der Versicherung verbunden.

Weitere Hintergründe und praktische Beispiele

Ein häufiges Szenario ist, dass ein Leasingnehmer einen Unfall verursacht und das Leasingfahrzeug erhebliche Schäden aufweist. Ohne eine Vollkaskoversicherung müsste der Leasingnehmer die Reparaturkosten selbst tragen, die je nach Schaden schnell in die Tausende gehen können. Mit einer Kaskoversicherung übernimmt die Versicherung die Kosten abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.

Ein weiteres Beispiel betrifft Diebstahl oder Totalschaden durch Naturereignisse wie Hagel oder Überschwemmungen. Hier greift die Teilkaskoversicherung, die meist ebenfalls im Leasingvertrag vorgeschrieben ist. Sollte das Fahrzeug als Totalschaden gelten, wird der Restwert an den Leasinggeber ausgezahlt, wodurch der Leasingnehmer von einer hohen finanziellen Belastung verschont bleibt.

Die Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge trägt somit nicht nur zur finanziellen Absicherung bei, sondern beeinflusst auch die Vertragsgestaltung zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber. Schäden am Fahrzeug können den Leasingvertrag beeinflussen, etwa durch Nachzahlungen bei Rückgabe oder durch höhere Leasingraten, wenn das Fahrzeug als risikoreicher eingestuft wird.

Insgesamt stellt die Kaskoversicherung bei Leasingfahrzeugen ein wesentliches Element dar, das den Schutz des Fahrzeugs und die Interessen aller Vertragsparteien sicherstellt. Die genaue Ausgestaltung variiert je nach Leasinggesellschaft und Versicherungsanbieter, jedoch ist die Absicherung gegen Schäden ein Kernbestandteil jedes Leasingvertrags.

FAQ zur Kaskoversicherung bei Leasingfahrzeugen

1. Was versteht man unter einer Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge?

Die Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge umfasst in der Regel den Voll- oder Teilkaskoschutz, der Schäden am eigenen Fahrzeug absichert. Während die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist und Schäden an Dritten reguliert, deckt die Kaskoversicherung eigene Schäden ab, beispielsweise durch Unfälle, Diebstahl oder Vandalismus. Bei Leasingfahrzeugen ist die Kaskoversicherung häufig vertraglich vorgeschrieben, um das wirtschaftliche Risiko für den Leasinggeber zu minimieren.
Diese Absicherung schützt nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch Ihre finanzielle Verpflichtung gegenüber dem Leasinggeber. Der Schutz stellt sicher, dass bei einem Totalverlust oder größeren Schäden die Leasingraten nicht weiterhin gezahlt werden müssen, obwohl das Fahrzeug nicht mehr genutzt werden kann.

2. Welche Unterschiede bestehen zwischen Teilkasko und Vollkasko bei Leasingfahrzeugen?

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch äußere Einflüsse verursacht werden, wie beispielsweise:

  • Diebstahl und Einbruch
  • Glasbruch
  • Wildunfälle
  • Brand- und Explosion
  • Elementarschäden wie Sturm oder Hagel

Die Vollkaskoversicherung erweitert diesen Schutz zusätzlich um selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus. Bei Leasingfahrzeugen verlangen Leasinggeber meist eine Vollkaskoversicherung, da sie umfassenden Schutz bietet und das finanzielle Risiko für den Leasinggeber reduziert. Die Wahl zwischen Teil- und Vollkasko hängt daher stark vom Leasingvertrag und den Vorgaben des Leasinggebers ab.
Darüber hinaus kann die Vollkasko auch Leistungen wie die Übernahme von Reparaturkosten nach einem selbstverschuldeten Unfall beinhalten, was die monatlichen Gesamtkosten im Schadensfall deutlich reduziert.

3. Welche Besonderheiten sind bei der Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge zu beachten?

Leasingfahrzeuge unterliegen häufig speziellen Anforderungen bei der Kaskoversicherung, da das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers ist. Folgende Punkte spielen eine Rolle:

  • Vertragliche Pflicht zur Vollkaskoversicherung
  • Höhere Mindestdeckungssummen oder Selbstbeteiligungen
  • Vorgaben bezüglich Werkstattwahl und Reparaturdauer
  • Meldung von Schäden direkt an den Leasinggeber

Diese Besonderheiten dienen dazu, den Wert des Leasingfahrzeugs zu erhalten und sicherzustellen, dass Schäden schnell und fachgerecht behoben werden. Zudem kann der Leasinggeber Nachweise über den Versicherungsschutz verlangen, um das Risiko zu kontrollieren. Die Einhaltung dieser Bedingungen ist entscheidend, um mögliche Vertragsstrafen oder Nachforderungen zu vermeiden. Zusätzlich kann die Versicherung im Schadensfall auch die Ansprüche des Leasinggebers direkt abwickeln, was den Prozess für den Leasingnehmer erleichtert.

4. Wie wirkt sich die Kaskoversicherung auf die Leasingrate aus?

Die Kosten der Kaskoversicherung sind in der Regel nicht in der Leasingrate enthalten, sondern müssen separat vom Leasingnehmer getragen werden. Die Höhe der Versicherungsprämie beeinflusst somit die Gesamtkosten des Leasings erheblich. Faktoren, die die Prämienhöhe bestimmen, sind unter anderem:

  • Fahrzeugtyp und Neuwert
  • Regionale Schadenshäufigkeit
  • Selbstbeteiligungshöhe
  • Fahrzeugnutzung und Fahrerprofil

Da Leasingfahrzeuge meist neu und wertvoll sind, sind die Kaskoprämien oft höher als bei älteren Fahrzeugen. Die Wahl einer höher angesetzten Selbstbeteiligung kann die monatlichen Kosten senken, führt jedoch zu höheren Ausgaben im Schadensfall. Somit ist eine sorgfältige Abwägung zwischen Versicherungsleistung und Kosten sinnvoll. Weiterhin beeinflusst eine schadenfreie Fahrweise die Prämienentwicklung positiv, indem sie Rabatte ermöglicht.

5. Kann man bei Leasingfahrzeugen auf eine Kaskoversicherung verzichten?

Ein Verzicht auf die Kaskoversicherung bei Leasingfahrzeugen ist normalerweise nicht möglich oder sinnvoll. Leasingverträge enthalten meist klare Vorschriften, die den Abschluss einer Vollkaskoversicherung vorschreiben, um den Wert des Fahrzeugs zu schützen. Ohne eine solche Absicherung tragen Sie das volle Risiko bei Schäden oder Totalschaden und könnten im Schadensfall weiterhin verpflichtet sein, Leasingraten zu zahlen, obwohl das Fahrzeug nicht mehr nutzbar ist.
Darüber hinaus kann ein fehlender Kaskoschutz zu einer Vertragsverletzung führen, die den Leasinggeber berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder Schadensersatz zu fordern. Sollte eine Versicherungspflicht im Vertrag fehlen, empfiehlt sich dennoch der Abschluss einer Kaskoversicherung, um finanzielle Belastungen zu vermeiden und den Leasingvertrag problemlos erfüllen zu können. Ein umfassender Versicherungsschutz stärkt somit Ihre finanzielle Sicherheit während der gesamten Leasingdauer.

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Kaskoversicherung Leasingfahrzeuge KFZ Versicherung - Hinweise und TippsDie Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge nimmt eine zentrale Rolle beim Schutz Ihres Fahrzeugs ein. Während Sie das Fahrzeug nicht besitzen, sind Sie dennoch für Schäden am Wagen verantwortlich, weshalb eine umfassende Absicherung sinnvoll ist. Die Kaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch selbst verschuldete Unfälle, Vandalismus, Naturgewalten oder Diebstahl entstehen können. Bei Leasingfahrzeugen ist diese Versicherung häufig vertraglich vorgeschrieben, um den Wert des Fahrzeugs während der Leasingdauer zu sichern.

Bei der Auswahl der passenden Kaskoversicherung für Ihr Leasingfahrzeug sollten Sie auf den Umfang des Versicherungsschutzes achten. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Teilkasko und Vollkasko. Die Teilkaskoversicherung bietet Schutz bei Schäden durch äußere Einflüsse wie Wildunfälle oder Glasbruch. Die Vollkaskoversicherung hingegen übernimmt zusätzlich Kosten bei selbst verursachten Unfällen oder mutwilligen Beschädigungen am Fahrzeug. Die Leasinggeber verlangen häufig eine Vollkaskoversicherung, um sich vor hohen Reparaturkosten zu schützen.

Darüber hinaus kann die Wahl der Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung eine Rolle spielen. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt meist die monatlichen Versicherungsprämien, bedeutet aber höhere Kosten im Schadensfall. Umgekehrt führt eine niedrige oder keine Selbstbeteiligung zu höheren Beiträgen, bietet jedoch finanziellen Schutz bei kleineren Schäden. Prüfen Sie daher, welche Variante am besten zu Ihrer finanziellen Situation und Ihrem Fahrverhalten passt.

  • Überprüfen Sie, ob Ihr Leasingvertrag bestimmte Vorgaben zur Kaskoversicherung enthält.
  • Vergleichen Sie verschiedene Angebote hinsichtlich Preis, Leistungsumfang und Selbstbeteiligung.
  • Achten Sie darauf, ob Zusatzleistungen wie Schutzbrief oder Neuwertentschädigung im Versicherungsumfang enthalten sind.
  • Beachten Sie, dass bei Leasingfahrzeugen oft ein Schadenfreiheitsrabatt nicht übertragen wird, was die Kosten beeinflussen kann.

Die Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge spielt bei der Berechnung der Versicherungsprämie eine bedeutende Rolle. Versicherer berücksichtigen den Wert des Fahrzeugs, die Fahrleistung, den Wohnort und Ihre persönliche Schadenfreiheitsklasse. Da Leasingfahrzeuge in der Regel neu oder relativ neu sind, führt dies häufig zu höheren Prämien, insbesondere bei der Vollkaskoversicherung.

Ein weiterer Aspekt bei der Berechnung ist die Tatsache, dass Leasingfahrzeuge meistens durch den Leasinggeber als versicherte Partei geführt werden. Dies kann Auswirkungen auf die Vertragsbedingungen und die Prämienhöhe haben. Zudem kann der fehlende oder eingeschränkte Schadenfreiheitsrabatt bei Leasingfahrzeugen die Kosten erhöhen, da Sie als Fahrer meist noch keinen oder nur einen geringen Rabatt aufweisen.

Zusätzlich lohnt es sich, auf mögliche Rabatte oder Sonderkonditionen für junge Fahrer, Wenigfahrer oder Garagenparker zu achten. Manche Versicherer bieten spezielle Tarife für Leasingfahrzeuge an, die auf die besonderen Anforderungen und Risiken zugeschnitten sind. Ein Vergleich und eine genaue Analyse der Tarife helfen Ihnen, eine optimale Absicherung zu einem angemessenen Preis zu finden.


KFZ VersicherungAutor: Sebastian Lange
Sebastian befasst sich seit vielen Jahren mit dem Bereich der Kfz-Versicherungen und kennt sich sowohl mit Leistungen der KFZ Haftpflichtversicherung als auch Kaskoversicherung (also Teilkasko und Vollkasko) aus. Auch mit Zusatzleistungen wie Schutzbriefen, Insassenunfallversicherungen etc. kennt sich Sebastian bestens aus.


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